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   VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 C 20.866   

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VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 C 20.866 (https://dejure.org/2020,18216)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2020 - 3 C 20.866 (https://dejure.org/2020,18216)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 3 C 20.866 (https://dejure.org/2020,18216)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 10.07.2020 - M 5 S 20.1070

    Anordnung des Sofortvollzugs der fiktiven Feststellung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 C 20.866
    Grund für die Aussetzung sei die "Vorgreiflichkeit der rechtlichen Überprüfung" des zwischenzeitlich ergangenen Bescheids des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd vom 6. März 2020, mit dem die Polizeidienstunfähigkeit des Klägers festgestellt worden sei und gegen den er Widerspruch erhoben sowie einen - unter dem Aktenzeichen M 5 S 20.1070 bei der Kammer anhängigen - Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gestellt habe.

    Hier "hängt" die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im vorliegenden Klageverfahren nicht von einem (noch ergehenden) Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (M 5 S 20.1070) "ab".

    Auch eine nur präjudizielle Wirkung eines (noch ergehenden) Beschlusses im Verfahren M 5 S 20.1070 ist nicht erkennbar; denn unabhängig davon, ob die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit außer Vollzug gesetzt oder der entsprechende Antrag des Klägers abgelehnt wird, kann seine Klage in einem oder in beiden Anträgen abgewiesen werden oder Erfolg haben.

    Gleiches gilt für den in den Gründen des angefochtenen Aussetzungsbeschlusses gegebenen Hinweis, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (M 5 S 20.1070) werde die Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung "inzident Gegenstand der gerichtlichen Prüfung" sein und diese Entscheidung sei "früher zu erwarten" als diejenige im Klageverfahren.

  • BGH, 27.06.2019 - IX ZB 5/19

    Aussetzung des Rechtsstreits bei der getrennten Geltendmachung von Teilen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 C 20.866
    Eine Aussetzung allein aus Zweckmäßigkeitsgründen sieht das Gesetz nicht vor (BGH, B.v. 27.6.2019 - IX ZB 5/19 - juris Rn. 7, zu § 148 Abs. 1 ZPO).
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 15 C 18.795

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens - Reichweite der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 C 20.866
    Einer Kostenentscheidung für das (erfolgreiche) Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil die Kosten dieses Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen und das daher ein nicht-streitiges Verfahren ist, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden (BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 15 C 18.795 - juris Rn. 40; B.v. 25.10.2010 - 6 C 10.2262 - juris Rn. 9; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 94 Rn. 8).
  • VG München, 26.07.2019 - M 5 E 19.2689

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung auf Polizeidienstfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 C 20.866
    Am Fehlen einer erforderlichen präjudiziellen Wirkung ändern auch die vor dem Hintergrund der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 26. Juli 2019 (M 5 E 19.2689) und des Senats vom 22. August 2019 (3 CE 19.1507) bestehenden geringen Erfolgsaussichten der Klage nichts.
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 6 C 10.2262

    Vollstreckungsverfahren; Vollstreckung gegen die öffentliche Hand; Aussetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 C 20.866
    Einer Kostenentscheidung für das (erfolgreiche) Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil die Kosten dieses Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen und das daher ein nicht-streitiges Verfahren ist, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden (BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 15 C 18.795 - juris Rn. 40; B.v. 25.10.2010 - 6 C 10.2262 - juris Rn. 9; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 94 Rn. 8).
  • VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 TE 1829/88

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen Abrißverfügung bei anhängiger zivilrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 C 20.866
    Es besteht gerade nicht die Situation, dass die Entscheidung in dem auszusetzenden Verfahren nicht ergehen kann, ohne dass über eine in dem anderen Verfahren anhängige "Vorfrage" entschieden wird (vgl. Garloff in BeckOK VwGO, Stand 1.4.2020, § 94 Rn. 1; Hess.VGH, B.v. 27.7.1988 - 3 TE 1829/88 - juris).
  • VGH Bayern, 19.08.2020 - 4 C 20.1668

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei Verdacht einer Straftat

    Einer Kostenentscheidung für das (erfolgreiche) Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil die Kosten dieses unselbständigen, nichtstreitigen Zwischenverfahrens von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) nicht anfallen (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2020 - 3 C 20.866 - juris Rn. 6; Rennert in Eyermann, a.a.O., § 94 Rn. 8 m.w.N.).
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